Trigger-Warnung: Dieser Artikel thematisiert sexualisierte Gewalt an Frauen und kann belastend oder retraumatisierend wirken.
Ein Junggesellenabschied im Juli 2018.
Der Bräutigam Markus S. und seine Freunde lernen 2 Frauen kennen, mit denen sie ausgelassen feiern und schließlich in einem zuvor angemieteten Stockholmer Hotelzimmer landen. Sie trinken viel, es kommt zu Annäherungsversuchen. Dabei habe sie Markus S. mehrere Male abgewiesen, sagt eine der Frauen später vor Gericht aus. Schließlich seien alle schlafen gegangen, sie selbst habe sich auf dem Sofa hingelegt. Einige Zeit später wacht sie auf, als der Angeklagte ihr die Hose runterzieht. Sie habe ihn abgewehrt, sich wieder angezogen und sei erneut eingeschlafen. Später wacht sie auf, während Markus S. ihre Beine über seine Schultern legt und anfängt, sie zu penetrieren. Die Frau bleibt passiv liegen, bis er nach etwa 10 Sekunden aufhört und ins Bad geht. Sie hört ihn sagen: »Jetzt habe ich etwas Dummes getan«.
Am 23. Oktober 2018 wird Markus S. zu 2 Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. Er bestreitet die Tat. Dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, bestreitet er nicht – allerdings hätten beide das gewollt.
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