Das Netz ist ein echtes »Problemviertel«. Brauchen wir mehr Polizeipräsenz?
Verbrecher denken, sie könnten im Internet machen, was sie wollen. Dieser Cyberkriminologe weiß, wie im Netz wieder Recht und Ordnung einziehen könnten.
Wann bist du das letzte Mal im Internet auf eine Straftat gestoßen? Wahrscheinlich ist das gar nicht so lange her. Ein Blick in den Spam-Ordner deines E-Mail-Anbieters etwa dürfte dir diverse Betrugsversuche zeigen.
Hier ein Auszug aus meinem:

Jetzt kann man natürlich sagen: »Das kennt doch jeder. Das ist doch normal. Das ist im Netz halt so.«
Doch genau diese Normalität und Gewöhnung ist ein Problem. Während auf Deutschlands Straßen fast immer Recht und Ordnung herrschen, scheint es im Netz ganz anders zuzugehen. Und das E-Mail-Postfach ist nur die Spitze des Eisbergs. Kriminelle handeln zum Beispiel über das sogenannte Was das Darknet wirklich ist und warum wir es vielleicht nicht verbieten sollten, erkläre ich hier »Darknet« mit Rauschgift, Waffen und Kinderpornografie oder stehlen Passwörter und Daten, um in Computer einzubrechen und Erpressungen vorzubereiten.
271.864 Fälle von »Cybercrime« im weitesten Sinne, also alle Delikte über das Tatmittel Internet, zählte das Bundeskriminalamt im Das Cybercrime-Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2018 (PDF) letzten Bundeslagebild für das Jahr 2018. Die aktuellste Die PKS Berlin (2020, PDF) Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Berlin zeigt alleine 39.000 Fälle, einen Anstieg von 21% im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die zur Anzeige gebrachten Fälle! aller begangenen digitalen Straftaten, da sind sich alle Kriminologen einig, dürfte noch sehr viel größer sein.
Doch nicht immer verstecken sich Straftäter in den Tiefen des Internets oder hinter fragwürdigen E-Mails. Auch die sozialen Medien und ganz gewöhnliche Chats sind übersät mit Straftaten, von Urheberrechtsverletzungen über Beleidigungen, Volksverhetzung, Persönlichkeitsverletzungen, Bedrohungen bis hin zu Was genau unter Meinungsfreiheit fällt und was eine Straftat ist, erklärt Anne Lang hier Anstiftung zu Straftaten.
undDas Netz – so könnte man ernüchtert meinen – sei weitgehend ein »rechtsfreier Raum«. Diese Formulierung wird auch immer wieder von Politikerinnen und Politikern wie zum Beispiel Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgegriffen. Doch weder das IT-Sicherheitsgesetz von 2015 noch die neuen Cybersicherheitsstrategien der Politik scheinen bisher zu greifen. »Der Fortschritt in diesem Bereich ist dramatisch und wir versuchen hier mitzuhalten«, Zum Beispiel argumentiert hier Angela Merkel, das Netz dürfte kein rechtsfreier Raum sein (2018) so die Bundeskanzlerin.
Wie konnte es so weit kommen? Und müssen wir die allgegenwärtige Kriminalität im Netz vielleicht einfach so hinnehmen?
Thomas-Gabriel Rüdiger hat ganz eigene Antworten darauf. Der Cyberkriminologe versucht seit Jahren, Politik und Polizei wachzurütteln.
Thomas-Gabriel Rüdiger

Thomas-Gabriel Rüdiger ist Cyberkriminologe am Institut für Polizeiwissenschaft an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (IfP). Er hat sich auf digitale Risiken und digitale Polizeiarbeit spezialisiert und mehrere Bücher zum Thema Kriminalität und digitale Spiele veröffentlicht.
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