Für Kratzer im Auto zahlt der Staat – warum nicht auch für Bombentote?
Dieses Unrecht kann das Bundesverfassungsgericht nun beseitigen und endlich Opfer von Militäreinsätzen entschädigen.
Ein Kommentar unserer Juristin und Autorin Nikola Schmidt
Uckermark, Deutschland, 2010: Stelle dir vor, es ist Anfang September, ein kühler Tag, du fährst mit der Mercedes C-Klasse deiner Frau über Land. 2 Straßenwärter mähen den Grünstreifen neben der Straße. Als du an ihnen vorbeifährst, hörst du auf einmal ein lautes Knallen. Es klingt, als ob jemand auf das Auto schießen würde!
Es sind Steinchen, die seitlich gegen dein Auto prallen; einer der Straßenwärter hat sie beim Mähen mit der Motorsense hochgewirbelt.
Der Schaden: 2 Einschläge im linken Kotflügel. Die Reparaturkosten: Etwa 1.000 Euro.
Diesen Schaden möchtest du vom Staat ersetzt bekommen, denn der Straßenwärter hat seine Pflicht zur Verkehrssicherung verletzt.
Kundus, Afghanistan, 2009: Stelle dir vor, es ist Anfang September, ein warmer Tag, du fährst mit dem Tanklastwagen deines Arbeitgebers (Marke Mercedes) über Land. Mehrere bewaffnete Männer sitzen neben dir und entführen dich. Als der Lkw auf einer Sandbank feststeckt und Dutzende Dorfbewohner sich am Benzin bedienen,
Es sind Bomben, die von NATO-Kampfflugzeugen abgeworfen werden.
Der Schaden:
Reparieren geht diesmal nicht, denn alles Geld der Welt würde die Menschen nicht wieder lebendig machen. Auch deine Gesundheit lässt sich nicht so einfach wiederherstellen. Aber du und die Angehörigen der Toten, ihr möchtet vom deutschen Staat zumindest eine Entschädigung bekommen, denn ein Oberst der Bundeswehr hat den Befehl zum Bombardement gegeben.
Titelbild: dpa/epa Jawed Kargar - copyright