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: Vergangene Woche sorgte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für ordentlich Wirbel – und für historische Vergleiche in der Politik, in juristischen Kreisen und in der Klimabewegung.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten infolge mehrerer Verfassungsbeschwerden
Im Klimaschutzgesetz ist bisher geregelt, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55% gegenüber 1990 mindern soll. Um aber das
zu erreichen, müssten »die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden«.
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