Ein neues EU-Gesetz schützt die Rechte von Gig-Workern besser
Sogenannte Gig-Worker arbeiten oft unter prekären Arbeitsbedingungen. Die EU möchte dagegen vorgehen – mit dem weltweit ersten Gesetz für diese Gruppe von Arbeitnehmer:innen.
In größeren Städten sieht man sie an jeder zweiten Kreuzung: Die flinken Fahrradfahrer:innen heben sich mit ihren orangefarbenen, türkisblauen oder pinken Jacken und den quadratförmigen Fahrradboxen stark von anderen Straßenteilnehmer:innen ab. Die Arbeiter:innen vieler Online-Lieferdienste wie Deliveroo sind Teil der sogenannten
Denn: Viele der Arbeiter:innen sind nicht bei den Unternehmen angestellt, sondern arbeiten freiberuflich für sie und haben so keinen Anspruch auf Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und sind in der Regel nicht sozialversichert. Dabei sieht die Realität oft so aus: Weil man nämlich weniger beauftragt wird, wenn man einen Auftrag nicht annimmt, verbringen
Die EU möchte nun eine einheitliche Regelung schaffen. Am Mittwoch einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf ein Gesetz, das Gig-Worker vor allem gegen eine Scheinselbstständigkeit schützen soll. Nach den neuen Regelungen gilt bei diesen eine »Beschäftigungsvermutung«, sobald sie mindestens 2 von 5
Zudem enthält das Gesetz erste Regeln für den Gebrauch von Algorithmen für Management-Entscheidungen: So soll es verhindern, dass ein Algorithmus Menschen entlässt. Solche oder ähnliche Entscheidungen sollen nicht mehr ohne menschliche Aufsicht getroffen werden können.
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