»Nein heißt Nein«: Tschechien definiert Vergewaltigung neu
Von Zwang zu »nicht einvernehmlich« – warum die Reformierung des Strafrechts ein bedeutender Schritt ist.
Nach einer langen politischen Debatte hat die tschechische Regierung kurz vor Weihnachten einen Vorschlag gebilligt,
Bislang konnte eine Vergewaltigung in Tschechien nur dann als solche verurteilt werden, wenn sie mit der Ausübung oder dem Androhen von Gewalt verbunden war. Diese Definition greift zu kurz – viele Opfer berichten von einer Art Schockstarre, in die sie bei einem sexualisierten Übergriff verfielen. Sie wehren sich dann nicht und lassen die Situation über sich ergehen. Dafür gibt es sogar eine
Das soll sich nun ändern. Künftig soll das Prinzip »Nein heißt Nein« gelten – der Straftatbestand der Vergewaltigung ist dann gegeben, wenn Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich abläuft. Das »Nein« kann dabei auch nonverbal zum Ausdruck gebracht werden, durch Gesten, Weinen oder eine Verteidigungshaltung.
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