Österreich beschließt erstes Gesetz in rein weiblicher Form
Männer und alle anderen Geschlechter sind natürlich mitgemeint.
Im Herbst 2020 legte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der nicht im generischen Maskulinum, also in männlicher Form, sondern in weiblicher Form geschrieben war. Anstelle von Gläubigern und Inhabern war von Gläubigerinnen und Inhaberinnen die Rede. Der Entwurf betraf das Sanierungs- und Insolvenzrecht, der Inhalt war jedoch zweitranging. Damaliger Koalitionspartner, Innenminister Horst Seehofer (CSU), stoppte das Vorhaben umgehend. Sein Argument: Die ausschließlich weiblichen Bezeichnungen seien nicht verfassungskonform,
Was in Deutschland scheiterte, hat in Österreich nun funktioniert. Die österreichische Justizministerin Alma Zadić (Grüne) legte im Sommer 2023 den Entwurf eines Bundesgesetzes über
Der österreichische Nationalrat hat Mitte Dezember für das Gesetz gestimmt,
Unsere Gesetze gelten zwar für Menschen aller Geschlechter gleichermaßen, verfasst wurden sie bislang aber immer nur in rein männlicher Form. Frauen waren stets nur ›mitgemeint‹. Wir drehen den Spieß jetzt um.
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