Historisches Urteil: Menschenrechte in Guatemala gehen über Unternehmensinteressen
Ein Gericht entscheidet für eine indigene Gemeinde und gegen mächtige Interessen. Und es verdonnert sogar den Staat dazu, einzugreifen.
Nach jahrelangem juristischem und politischem Streit kam es im Dezember zu einem historischen Urteil:
Das Volk der Q’eqchi’ bewohnt mindestens seit 1800 die Region Izabal im Norden Guatemalas. Seit 1970 wird auf dem Land allerdings auch eine Nickelmine von privaten Firmen betrieben. Zunächst verpachtete die Regierung die Mine an ein kanadisches Unternehmen, später wurde sie an die vormals russische, heute schweizerische Firma Solway verkauft. Die Menschen, die dort leben, wurden bei diesen Entscheidungen nicht ausreichend einbezogen – obwohl sie das Recht dazu gehabt hätten.
Durch den Betrieb der Mine und daraus entstandene Umweltschäden kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen dem Unternehmen und den Anwohner:innen, die hauptsächlich von der Fischerei und der Landwirtschaft leben.
Jetzt scheint sich das Blatt zu wenden. Laut Urteil des IAGMR ist der Staat Guatemala verantwortlich »für die fehlende Anerkennung des kollektiven Eigentums, für das Versäumnis, die Bevölkerung angemessen zur Bergbauaktivität zu konsultieren, sowie für Schikanierungen und Gewalt
Das Urteil des IAGMR hat aber nicht nur Auswirkungen auf die guatemaltekische Bevölkerung. Es könnte zum Präzedenzfall für indigene Gemeinden in ganz Lateinamerika werden, meint der Anwalt Leonardo Crippa, der die Q’eqchi’ vor dem IAGMR vertrat: »Das Gericht hat erstmals entschieden, dass die Regierung die Gesetzgebung ändern muss, um die kollektiven Landbesitzrechte indigener Völker anzuerkennen und alle diskriminierenden Gesetze zu streichen und
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Titelbild: Shalom de León - copyright