Untersuchung: Lebensmittel aus Deutschland sind besser als gedacht
Besonders saisonales Obst und Gemüse weist wenig Pestizidrückstände auf. Die Untersuchung verrät auch, worauf es sich zu achten lohnt.
Wer sein Obst und Gemüse nicht selbst erntet, muss davon ausgehen, dass darin zumindest geringe Spuren von Pestiziden zu finden sind.
Ein dichtes Regelwerk soll aber dafür sorgen, dass sich Verbraucher:innen keine Sorgen machen müssen. Auf EU-Ebene werden dafür Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen – sogenannte »Rückstandshöchstgehalte«. Das Prinzip dabei: Nicht höher als nötig und niemals über der toxikologisch vertretbaren Grenze, sie dürfen also niemals giftig für den Menschen sein.
Wie werden Grenzwerte für Pestizidbelastung festgelegt?
Die »Rückstandshöchstgehalte« werden für jedes Produkt einzeln festgelegt: Von Wirkstoff XY darf dann beispielsweise in Kohlgemüse nur 1 mg/kg zu finden sein.
- Im Zulassungsverfahren der Pflanzenschutzmittel wird ermittelt, wie hoch die Pestizidrückstände in den verschiedenen Erzeugnissen sind, wenn die Mittel praxisgemäß an einer bestimmten Pflanze angewandt werden.
- Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt dann, ob diese Rückstände ein Gesundheitsrisiko darstellen. Dabei berücksichtigt es die toxikologischen Eigenschaften des verwendeten Wirkstoffs, also wie giftig dieser ist. Nur wenn die Höhe der Rückstände gesundheitlich vertretbar ist, kann eine Zulassung erfolgen.
- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erarbeitet dann Vorschläge für die maximal zulässige Konzentrationen des Wirkstoffs in den verschiedenen Lebensmitteln und Futtermitteln, und reicht sie bei der Europäischen Kommission ein. Diese schreibt die Grenzwerte dann nach Absprache mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in der EU verbindlich vor.
Titelbild: Michael Burrows - CC0 1.0