Lesbische Frauen sollen einfacher Mütter werden können
Das Justizministerium plant eine Gesetzesreform, die mit einer diskriminierenden Praxis aufräumt.
Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, wird ihr Ehemann automatisch als Vater des Neugeborenen eingetragen – auch wenn er nicht dessen Erzeuger ist. Dieses Recht ist aber nur heterosexuellen Paaren vorbehalten: Wäre die Frau in einer homosexuellen Beziehung, würde ihre Ehefrau nicht automatisch als zweite Mutter des Kindes eingetragen werden. Damit auch diese rechtlich als Mutter gilt, muss sie es zunächst durch ein langwieriges und streng geregeltes Verfahren adoptieren. Das ist diskriminierend.
Deshalb hat der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun
Titelbild: Mikhail Nilov - CC0 1.0