Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Racial Profiling
Wenn Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes polizeilich kontrolliert werden, spricht man von »Racial Profiling«. Das ist diskriminierend und muss aufhören, sagt jetzt der EGMR.
Wir schreiben das Jahr 2015: Mohamed Wa Baile ist auf dem Weg zur Arbeit. Am Zürcher Hauptbahnhof trifft er auf 2 Polizeibeamt:innen, die ihn kontrollieren wollen – als einzigen in einer großen Menschenmenge. Der Bibliothekar und Autor weigert sich, seinen Ausweis zu zeigen, da die Polizei ihm keinen Grund für die Kontrolle nennt. Daraufhin durchsuchen die Beamte:innen den Schweizer und er erhält einen Strafbefehl. Wa Baile sieht sich in seiner Menschenwürde verletzt und diskriminiert. Denn: Er ist
Als »Racial Profiling« bezeichnet man solche gezielten Polizeikontrollen von Personen einzig aufgrund deren Hautfarbe – also ohne jeglichen Verdacht.
Genau das warf der Bibliothekar auch der Schweizer Polizei vor und klagte sich durch alle Instanzen. Im Jahr 2017 führte die Stadtpolizei Zürich im Zusammenhang mit dem Vorfall eine Neuerung ein: Polizist:innen müssen seitdem bei Kontrollen einen Grund nennen.
Und nun, 9 Jahre nach der Polizeikontrolle von Mohamed Wa Baile, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen Racial Profiling. Das ist das erste Mal, dass der EGMR eine Polizeikontrolle als diskriminierend einstuft. Außerdem fordert er gesetzliche Leitlinien für Personenkontrollen und stufte den Vorfall als sogenannten »Impact Case« ein.
Damit könnte die Entscheidung Konsequenzen für
Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die Schweiz, aber auch für Betroffene von diskriminierenden Polizeikontrollen in ganz Europa.
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