Schwangerschaftsabbruch illegal? Dies könnte sich in Deutschland bald ändern
Eine Fachkommission empfiehlt der Ampel, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren.
Schwangerschaftsabbrüche sind umstritten. Und in Deutschland formell verboten. Deshalb beauftragte die Bundesregierung vor einem Jahr eine Fachkommission, bestehend aus 18 Expert:innen aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht, die zu dem Thema beraten sollte.
Jetzt, im April 2024, kam das Gremium in seinem Abschlussbericht zu folgendem Urteil: Abtreibungen sollten in den ersten 12 Schwangerschaftswochen erlaubt sein. Das Verbot dieser Gesundheitsleistung – festgehalten im umstrittenen Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs – sei nicht haltbar. Laut den Expert:innen könnten Abbrüche zudem auch über die 12. Schwangerschaftswoche hinaus legalisiert werden. Ab der 22. Woche, die als späte Phase der Schwangerschaft und damit als
Zwar können Frauen in Deutschland ihre Schwangerschaft unter bestimmten Umständen beenden. Zum Beispiel, wenn sie sich davor einer Pflichtberatung unterziehen und der Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis erfolgt. Frauenrechtler:innen kritisieren jedoch, dass diese Gesundheitsleistung durch die formelle Illegalität immer noch stigmatisiert werde. Für viele Frauen bedeutet das eine mentale Belastung. Zudem ergab die jüngste
Eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen könnte außerdem dazu führen, dass Krankenkassen die Kosten in Zukunft übernehmen müssen. Das würde den Zugang fairer für alle Frauen machen, unabhängig von ihrem Einkommen.
In diesem Text erkläre ich, wie sich das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche global entwickelt hat. Und mit welchen kreativen Methoden Aktivist:innen Frauen helfen, die offiziell keinen Zugang zu dieser Leistung bekommen.
Ein wichtiger Meilenstein für die Reproduktionsrechte von Frauen wurde in Deutschland bereits im Juni 2022 erreicht: Damals schaffte der Bundestag den umstrittenen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches ab, der »Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« verbot. Darauf beriefen sich Abtreibungsgegner:innen, um Ärzt:innen zu verklagen, die solche Eingriffe durchführten. Das behinderte den Zugang zu Informationen zu dieser wichtigen Gesundheitsleistung.
Würde nun auch der Paragraf 218 gekippt, könnte dies die Versorgungslage für betroffene Frauen weiter verbessern. Die Empfehlungen der Kommission sind für die Bundesregierung zwar nicht bindend. Sie bilden jedoch die wissenschaftliche Basis für eine politische Diskussion über eine potenzielle Neuregelung von Reproduktionsrechten.
Anmerkung der Redaktion: Am 16. April wurde die Information ausgebessert, ein Abbruch sei ab der 12. Woche nach dem 1. Tag der letzten Menstruation möglich. Tatsächlich gilt dies ab Empfängnis, d.h. bis zu 14 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Periode.
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