Auch bei großen Flüchtlingsbewegungen muss ein EU-Staat sich um alle Geflüchteten kümmern, die dort zum ersten Mal EU-Boden betreten haben. So hat es der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Das bedeutet: Vor allem Italien und Griechenland haben mehr als alle Hände voll zu tun, während Binnenländer ohne EU-Außengrenze wenig damit zu tun haben. Sie dürfen zwar, wie Deutschland es im Jahr 2015 zwischenzeitlich getan hat, Geflüchtete freiwillig aus anderen Ländern übernehmen. Das EuGH-Urteil hat ihnen aber einen Freibrief gegeben, das weiterhin nicht zu tun: Bevor ein Geflüchteter in
ankommt, hat er bereits woanders eine EU-Außengrenze überschritten.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR forderte jüngst mehr Solidarität mit Italien:
Es ist ziemlich unbestritten, dass es am Zusammenhalt in der EU kratzt, wenn die Italiener, die an ihrer geografischen Lage auch nichts ändern können, mit ihrer Aufgabe weiter alleingelassen werden. Die Gegner eines verbindlichen, europaweiten Verteilungsschlüssels blicken deshalb von Italien aus auf die gegenüberliegende Seite des Mittelmeers: nach Libyen.