Ein schwarzer Tag für Ölkonzerne! ❤️ Die EU steigt aus ihrem schmutzigen Deal aus
Ein Vertrag ermöglichte es Energiekonzernen, gerichtlich hohe Summen einzufordern, wenn Länder etwa Öl- und Gasbohrungen einschränkten. Das soll jetzt ein Ende haben.
Wie wichtig die Energiewende ist, darüber müssen wir mittlerweile kaum noch streiten. Da kann es überraschen, dass es trotz allem noch Abkommen gibt, die genau diese ausbremsen. Der Energiecharta-Vertrag ist ein besonders unrühmliches Beispiel für eine solche Vereinbarung.
Was sich hinter dem etwas sperrigen Namen verbirgt, veranschaulicht die folgende Geschichte:
Auf einer Konferenz im Jahr 2017 stellte Sam Moody, der Geschäftsführer und Mitbegründer des britischen Ölkonzerns Rockhopper, Ölfelder vor, die das Unternehmen bei den Falklandinseln besitzt. Moody berichtete außerdem, dass Rockhopper ursprünglich geplant hatte, auch Öl an der italienischen Küste zu fördern. Dazu kam es nie, obwohl die Gebiete dafür bereits im Besitz des Unternehmens waren. Doch die italienische Regierung hatte kurz zuvor Ölbohrungen innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verboten. In diesem Umkreis befanden sich auch die Rockhopper-Gebiete – das Projekt fiel ins Wasser. Ein Erfolg für Umweltgruppen und Demonstrant:innen.
Das Problem: Rockhopper verklagte daraufhin den italienischen Staat. Die Grundlage dafür lieferte dem Unternehmen besagter Energiecharta-Vertrag, der bislang genau solche Investitionen von Energiekonzernen schützen sollte. Mit Erfolg: Ein Schiedsgericht verurteilte Italien 2022 zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 190 Millionen Dollar.
Auch in Deutschland gab es derartige Klagen: So verlangte der schwedische Energiekonzern Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank eine Entschädigungszahlung für die Konsequenzen, die der beschleunigte Atomausstieg Deutschlands auf den Konzern hat. Letztendlich zahlte Deutschland 1,4 Milliarden Euro,
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