So sorgt ein neues Asylurteil für mehr Schutz von Mädchen und Frauen
Der Europäische Gerichtshof hält fest: »Verwestlichung« kann Flüchtlingsstatus begründen.
Sie befürchteten, dass sie sich in ihrer Heimat nicht so ausleben könnten, wie sie es in den Niederlanden gewohnt waren. Hierhin waren die 2 Mädchen 2015 als 10- bzw. 12-Jährige aus dem Irak geflüchtet. Um bleiben zu können und Asyl zu erhalten, argumentierten sie damit, dass sie die westlichen Werte insbesondere der Geschlechtergleichheit während ihres langjährigen Aufenthalts angenommen hätten und sich damit
Im Irak hätten sie zu befürchten, dass sie als weibliche Personen nicht dieselben Rechte wie männliche Personen hätten – und verfolgt würden, wenn sie sich wie in den Niederlanden verhielten und sich beispielsweise mit Jungs träfen. Die niederländischen Behörden lehnten ihre Anträge jedoch ab, woraufhin die beiden vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zogen.
Dort bekamen sie nun Recht.
Das heißt: Ist ein längerer Aufenthalt in Europa für junge Mädchen und Frauen identitätsbildend und die Auslebung dieser Identität in ihrem Heimatland gefährdet, müssen das die Behörden bei Asylentscheidungen berücksichtigen. Ist das nämlich der Fall, können sie als zu einer »bestimmten sozialen Gruppe« zugehörig angesehen werden. Dadurch können sie als Geflüchtete anerkannt werden, sollte die Gefahr bestehen, dass sie in ihrem Heimatland
Titelbild: Jonathan Ramalho - CC0 1.0