Gegen dieses Gesundheitsrisiko muss die Bundesregierung jetzt mehr unternehmen
Was die Bundesregierung plant, um die Luft sauber zu halten, reicht nicht aus. Das hat jetzt ein Gericht geurteilt.
Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Ammoniak: In unserer Atemluft sind zahlreiche Schadstoffe zu finden. Insbesondere
Um diese Schadstoffe zu reduzieren, hat die EU mit einer Richtlinie schon 2016
Jetzt soll die Bundesregierung ihr Nationales Luftreinhalteprogramm noch einmal überarbeiten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach einer Klage der
Die DUH befand schon das letzte Programm Deutschlands aus dem Jahr 2019 als unzureichend.
Laut DUH verstößt auch dieses gegen die EU-Richtlinie: Selbst wenn alle geplanten Maßnahmen umgesetzt würden, wären die Reduktionsziele für 2025 und 2030 nicht erreichbar.
Nun soll die Regierung nachbessern. Bis wann das passiert, ist allerdings noch unklar: Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil zur Revision zugelassen. Es könnte also ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geben, sollte die Bundesregierung das Urteil anfechten.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, sieht das Urteil dennoch als großen Erfolg. Zum ersten Mal sei die Bundesregierung dazu verurteilt worden, mehr für eine saubere Luft zu tun. Die DUH fordert deswegen konkrete Maßnahmen wie die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, Filterpflichten für Holzheizungen
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Titelbild: Unsplash | Anastasiya Chervinska - CC0 1.0