Neue Rechte für Studierende bei Machtmissbrauch
An der Universität herrscht ein Machtgefälle. Vor einem Missbrauch wurden Student:innen in der Vergangenheit zu wenig geschützt. Ein neues Gesetz soll das nun ändern.
In meinem Studium gab es einen Dozenten, der immer wieder seine Macht missbrauchte. Alle Studierenden wussten davon, sprachen untereinander darüber, aber niemand unternahm etwas. Meine Kommiliton:innen und ich wollten das so nicht mehr hinnehmen und uns nach Ende des Studiums über ihn beschweren. Schnell standen wir vor der Frage: An wen oder wohin wendet man sich in so einem Fall?
Wir entschieden uns für die Gleichstellungsbeauftragte unserer Universität und schrieben ihr einen Brief, in dem wir all unsere Erfahrungen mit dem Dozenten schilderten. Der Prozess zog sich ewig, es gab viele weitere Mails und am Ende passierte nichts.
Vor solch frustrierenden Erfahrungen sollen Studierende an nordrhein-westfälischen Hochschulen nun geschützt werden. Das Landeskabinett hat den Entwurf für ein geändertes Hochschulgesetz verabschiedet. Laut Wissenschaftsministerium haben den Hochschulen bislang rechtliche Mittel gefehlt, um
Mit dem geplanten Gesetz könnten die Hochschulen ab April 2025 unverzüglich handeln: Nach der Meldung eines Machtmissbrauchs könnten sie dem mutmaßlichen Täter bzw. der mutmaßlichen Täterin etwa sofort das Betreten des Campus untersagen.
Das ist keine Bestrafung, sondern zunächst eine reine Schutzmaßnahme, die der Abwehr einer akuten Gefahr dient. Beide Parteien werden getrennt, um dann genau aufzuklären, ob die Vorwürfe zutreffen.
So werde sowohl die verletzte Person vor weiteren Übergriffen als auch der mutmaßliche Täter bzw. die mutmaßliche Täterin vor vermeintlich ungerechtfertigten Anschuldigungen geschützt. Betroffene von Machtmissbrauch sollten künftig Informationen zum Stand des Verfahrens erhalten, Fragen an den Täter oder die Täterin stellen dürfen und einen kostenfreien Rechtsbeistand erhalten. Wer eine Lehrperson jedoch zu Unrecht beschuldige, könne wiederum von der Hochschule exmatrikuliert werden.
Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und Lehrende.
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Titelbild: Andrej Lišakov - copyright