Ganz am Boden – und dann zurück ins Büro? Das ändert sich jetzt
Ab Juni haben Frauen nach einer Fehlgeburt deutlich früher und länger Anspruch auf Mutterschutz. Doch nicht alle profitieren davon.
Berufstätige Frauen, die in Deutschland ein Baby bekommen, haben das Recht auf Mutterschutz. Dieses besagt unter anderem, dass eine schwangere Frau 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin nicht arbeiten muss.
Wer eine Fehlgeburt erleidet, hatte dieses Recht in der Regel bislang nicht. Auch auf eine Krankschreibung
Das
- 2 Wochen ab der 13. Schwangerschaftswoche,
- 6 Wochen ab der 17. Woche,
- 8 Wochen ab der 20. Woche – so wie Frauen nach der Geburt eines lebenden Kindes.
Um den Anspruch zu erheben, müssen Betroffene ihren Arbeitgeber über die Fehlgeburt informieren. Der kann dafür einen Nachweis verlangen. Wer das nicht will, muss sich krankschreiben lassen.
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