Das
Ja, urteilte eine Richterin am Gießener Amtsgericht. Angezeigt hatten Kristina Hänel Abtreibungsgegner. Radikale Gruppen wie die
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kristina Hänel erfährt seit dem Urteil viel Unterstützung. Auf der Plattform change.org fordert sie in einer
Veraltet ist aber nicht nur der § 219a. Auch § 218, der Abtreibung grundsätzlich für illegal erklärt, muss weg – und die ihm zugrundeliegenden Mythen gleich mit.
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abtreibung ist ein hoch emotionales Thema – es geht darum, wie Leben entsteht und wie man Leben begreift. Dabei spielen immer auch unterschiedliche Interpretationen von Glaube, Religion, Moral und Ethik eine Rolle.
Fakt ist aber: Der weibliche Körper und die Entscheidungen, die Frauen darüber treffen, werden in Deutschland noch immer vom Gesetzgeber gemaßregelt. Das ist
Wer glaubt, das müsse so sein, wird in einigen unserer Nachbarländer eines Besseren belehrt:
In Deutschland müssen wir weiter dafür kämpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich überhaupt legalisiert werden.
Die Debatte ist alt. Bereits
In Deutschland müssen wir weiter dafür kämpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche legalisiert werden.
Doch der unionsdominierte Bundesrat und schließlich das Verfassungsgericht
Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Absatz 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
Darüber hinaus bleibt der Eingriff straffrei, wenn Gefahr für das Leben oder »die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren« besteht, wenn die Schwangerschaft Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder sich die Schwangere »zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat«.
Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache.
In Deutschland wurden im letzten Jahr
Warum genau schreibt uns der Staat noch immer vor, wann und unter welchen Umständen wir eine Schwangerschaft abbrechen dürfen?
Befürworter einer (strikten) gesetzlichen Regelung berufen sich in der Regel auf folgende Argumentationsstrukturen:
Bei den moralisch-ethischen Fragen fällt es natürlich auch mir schwer, eindeutige Antworten zu finden. Unabhängig davon identifiziere ich aber in keiner dieser Debatten akzeptable Begründungen, den weiblichen Körper gesetzlich zu maßregeln.
Aber wie sieht es mit diesem Argument aus?
Die Paragrafen 218 und 219 – alles zum Schutz der Frau? Studien haben den Mythos vom Trauma durch Abtreibung längst widerlegt. Der Schwangerschaftsabbruch gehört – unter professionellen Bedingungen durchgeführt – zu den
Wir haben einige Faktoren identifiziert, die negative psychologische Folgen einer Abtreibung im ersten Trimester wahrscheinlich machen: […] Gefühle von Stigmatisierung, Notwendigkeit von Geheimhaltung, wenig soziale Unterstützung für die eigene Entscheidung. […]
Klar, der Schwangerschaftsabbruch darf kein Ersatz für einen verantwortungsvollen Umgang mit Verhütung sein – aber das behauptet auch niemand. Oder?
Es muss Frauen erlaubt sein, Fragen in alle Richtungen stellen zu können, um dann eine informierte Entscheidung zu treffen. Kristina Hänel scheint das am Herzen zu liegen – das macht sie zu einer guten Ärztin und nicht zu einer Straftäterin. Hänel will in Revision gehen. Schon vor dem Urteil hatte sie angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es geht ums Prinzip.
Im Jahr 2016 wurden in Deutschland übrigens 792.000 Kinder geboren. Viele von ihnen sind Wunschkinder, viele Eltern sind glücklich, ihre Welt mit Nachwuchs zu teilen. Eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen würde daran nichts ändern.
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