Am 23. Mai 1949 trat das Gründungsdokument der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, vor heute genau 70 Jahren. Seit September 1948 hatte der
im Auftrag der westlichen Siegermächte darüber diskutiert, welche Grundregeln für das neue (West-)Deutschland gelten sollten. Eigentlich war das Grundgesetz damals eine Art Provisorium und keine richtige Verfassung – denn weder hatte die Bevölkerung per Referendum zugestimmt, noch hatten Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem Saarland an den Regeln mitgefeilt.
Doch schließlich wurde das Grundgesetz von 1949 die Verfassung für
– und ist es bis heute geblieben. Auch deshalb, weil die überwiegende Mehrheit der Deutschen zufrieden ist mit dem Grundgesetz:
sagen 88% der Menschen hierzulande, das Grundgesetz habe sich sehr gut (30%) oder gut (58%) bewährt.
Über 60 Mal wurde das Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1949 geändert. So hat es die Beteiligung Deutschlands an der Europäischen Union genauso ins Grundgesetz geschafft wie Umwelt- und Tierschutz. Gestritten wurde in den 1990er-Jahren über die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl, viel diskutiert wurde auch über die Föderalismusreformen oder die im Mai 1968 als Zusatz zum Grundgesetz verabschiedeten Notstandsgesetze.
Diese 7 Reformen sollten als Nächstes durchgeführt werden:
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