Jeden Tag versucht ein Mann in Deutschland, Mindestens jeden dritten Tag geschieht ein solcher Mord.
Es sind Zahlen, über die schon viel geschrieben wurde, aber sie müssen immer wieder zitiert werden, bis auch der oder die Letzte begreift, dass es nicht um Einzelfälle geht, sondern dass dahinter ein größeres, ein strukturelles Problem steckt. Das Problem zieht sich durch alle Milieus und sozialen Schichten der Gesellschaft.
Die Istanbul-Konvention zur »Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt« soll alldem etwas entgegensetzen. Im Jahr 2011 wurde das Abkommen vom EuroparatDer Europarat ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigenständige internationale Organisation mit derzeit 47 Mitgliedern, die sich in den Gremien zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen austauschen. Zu den Mitgliedern des Europarats gehören alle Staaten der Europäischen Union, darüber hinaus zum Beispiel aber auch post-sowjetische Staaten wie Georgien, Aserbaidschan, Armenien sowie Russland oder auch die Türkei. Der Europarat bezeichnet sich selbst als »Europas führende Organisation für Menschenrechte«. Die Konvention zur »Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt« wurde bei der 121. Sitzung des Ministerkomitees im Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung freigegeben und ist deshalb auch als Istanbul-Konvention bekannt. ausgearbeitet, 2014 trat es in Kraft.45 Staaten und die EU haben es unterzeichnet, Russland und Aserbaidschan sind die einzigen beiden Mitglieder des Europarats, die sich dem Abkommen nicht angeschlossen haben. 34 Staaten ratifizierten das Abkommen bislang – mit der Ratifizierung wird ein völkerrechtlicher Vertrag in einem Land rechtsgültig. In den meisten Ländern muss dafür das Parlament zustimmen.