Warum es nicht immer sinnvoll ist, Kriegsverbrecher wie Putin zu bestrafen
Wie kann es nach einem Konflikt möglichst gerecht zugehen? 3 Ansätze
»Gerechtigkeit!« Das fordern viele Menschen nach gewaltsamen Konflikten. Denn dabei werden Menschenrechte verletzt, Bürger:innen ermordet und sexuelle Gewalt angetan.
Doch was ist gerecht?
Im Mai 2024 beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
Was also bringt das? Gibt es vielleicht eine bessere Art, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten?
Vergeltung: der klassische Umgang mit Kriegsverbrechen
Die Justiz findet 2 Antworten auf die Frage, wie wir mit Verbrechen am besten umgehen. In den meisten Fällen werden Gerichtsverfahren eingeleitet. Man nennt diesen ersten Ansatz »Retributive Justice«, also eine vergeltende Gerechtigkeit.
Die klassische Strafjustiz wird auf nationaler Ebene angewandt, aber auch im Völkerstrafrecht. Also dann, wenn Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermorde passieren.
Seit 1998 ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag bei Verstößen gegen das Völkerrecht zuständig. 124 Länder erkennen ihn an. Russland, die USA oder China gehören nicht dazu.

Auch die Ukraine ist kein Vertragsland des IStGH. Deshalb konnte sie Putin nicht wegen der Invasion anklagen. Für den konkreten Fall der Kindesentführung konnte die Ukraine jedoch die Zuständigkeiten des IStGH anerkennen. Das wird dem russischen Präsidenten nun im Haftbefehl vorgeworfen.
Auch Israel gehört nicht zu den Vertragsländern, wohl aber Palästina. Weil die angeklagten Verbrechen auf palästinensischem Boden, dem Gazastreifen, stattfinden, wurde der Antrag eines Haftbefehls gegen Netanjahu möglich.
Ein Haftbefehl hat direkte Konsequenzen, selbst wenn sich die potenziellen Täter:innen ihm entziehen: Putin kann zum Beispiel verhaftet und nach Den Haag gebracht werden, sobald er das Territorium eines Vertragsstaates betritt.
Der IStGH wird mit seinem Ansatz der vergeltenden Gerechtigkeit von mehreren Seiten kritisiert. Zum einen, weil eine Umsetzung der Haft selten erreicht wird.
Doch es gibt noch eine fundamentalere Kritik: Vergeltende Gerechtigkeit befasse sich nur mit der Schuldfrage. Grundursachen des Konflikts und dessen Lösung würden nicht angegangen.
Diesem Gerechtigkeitsverständnis steht ein zweiter Ansatz gegenüber, der genau diese Lücke zu füllen versucht: die »Restorative Justice«, was mit wiedergutmachend oder wiederherstellend übersetzt werden kann. Manche sprechen auch von »heilender Justiz«.
Ist dieser Ansatz besser geeignet, Gerechtigkeit walten zu lassen und Konflikte aufzuarbeiten?
Wiedergutmachung: ein alternativer Umgang mit Kriegsverbrechen
Bei der Restorative Justice steht nicht die Bestrafung im Fokus. Es geht darum, den Schaden, der durch das kriminelle Verhalten entstanden ist, wiedergutzumachen. Wie das passieren soll, entscheiden Beteiligte gemeinsam in einem moderierten Rahmen.
Die Idee ist bei Weitem nicht neu: Indigene in verschiedenen Regionen der Welt nutzen seit Jahrhunderten Techniken der Restorative Justice – sie sitzen zum Beispiel im Kreis und klären Konflikte gemeinsam auf. Seit den 90er-Jahren schenken auch moderne Justizsysteme solchen Verfahren mehr Aufmerksamkeit.
Einer der bekanntesten Fälle: die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie wurde 1995 von Präsident Nelson Mandela ins Leben gerufen, um die Verbrechen, die unter dem Apartheidregime begangen wurden, aufzuklären. Auch in Chile, El Salvador oder Sierra Leone setzte man nach Ende der Bürgerkriege Wahrheitskommissionen ein.

Clivia von Dewitz ist Richterin in Schleswig-Holstein und hat schon viele Prozesse der Restorative Justice miterlebt. Unter anderem forschte sie in Neuseeland, Kanada und den USA zu Restorative Justice sowie der Ureinwohner:innenjustiz und absolvierte ein Praktikum bei der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika.
Sie meint:
Es sollte doch vor allem darum gehen, dass Menschen wieder mit sich und anderen leben können. Dass das Trauma, das sie erfahren haben, nicht ihr Leben bestimmt. Mit einem Gerichtsverfahren wird das selten erreicht.
Die meisten Menschen kennten aber nichts anderes als Gerichtsverfahren, meint die Juristin, und verlangten also danach. Deshalb will von Dewitz über den alternativen Justizansatz aufklären.
Was für Opfer wirklich zählt, ist nicht die Bestrafung
Den größten Unterschied zwischen den Ansätzen sieht von Dewitz darin, wie mit den Opfern und deren Angehörigen umgegangen werde.
Bei einem Verfahren des IStGH würden Opfer vor allem als Zeug:innen gesehen, die für die Wahrheitserforschung und darauf aufbauend die Schuldzuweisung wichtig seien. Raum für ihre Bedürfnisse erhielten sie selten. Auch wisse das Justizpersonal in der Regel nicht, wie mit traumatisierten Menschen umzugehen sei. »Die Opfer sind verletzt worden, am Körper, an der Psyche. Da ist etwas kaputtgegangen. Und das gilt es, zu heilen«, sagt Clivia von Dewitz.
Dies sei möglich im Rahmen von Prozessen der Restorative Justice. Hier bekämen die Opfer genügend Raum zu erzählen, was ihnen passiert sei und welche Auswirkungen die Tat auf ihr Leben habe. Hilfreich sei, wenn sie dabei von geschultem Personal und Psycholog:innen begleitet würden.
Der Kern von Restorative Justice ist die Begegnung mit den Verantwortlichen.
Weltweit hat die Forschung ergeben, dass Opfer meistens Fragen an die Verantwortlichen stellen wollen. Häufig sind es dieselben: Warum ich? Warum diese Straftat? Hast du sie auch anderen gegenüber begangen?
Im Idealfall kommt es am Ende zur Versöhnung zwischen den Parteien und man einigt sich auf Maßnahmen, die den Schaden zumindest ansatzweise wiedergutmachen. Dies kann bedeuten, dass sich Täter:innen zum Beispiel sozial in der Gemeinschaft engagieren.

Von Dewitz hat selbst erlebt, dass nicht nur Opfer und Angehörige von der Mediation profitieren, sondern auch diejenigen, die Gewalt ausgeübt haben: »Häufig passiert es, dass Täter berührt sind von dem, was sie anderen Menschen angetan haben, weil sie das meist nicht wollten oder sich keine Gedanken über die Auswirkungen ihrer Tat gemacht haben.«
Das könne zu einem Geständnis führen oder gar zu einer Entschuldigung.
Und während sich Täter:innen Gerichten entzögen, seien sie hier eventuell auch eher bereit, mitzuwirken. Bei manchen Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, etwa in Südafrika, könnten Täter:innen Amnestie beantragen, wenn sie dafür bereit seien, zur Wahrheit beizutragen. In Südafrika könnten so »ganz viele Fragen geklärt werden«, findet von Dewitz.
Aber ist das nun gerechter? Und trägt es dazu bei, Konflikte langanhaltend zu befrieden?
Versöhnung allein reicht nicht. Strafe auch nicht. Warum nicht beides kombinieren?
Die Kritik an Restorative Justice liegt auf der Hand: Dass Menschen, die schwere Verbrechen begangen haben, gar nicht oder nur mild bestraft werden.
In Kolumbien etwa, wo sich Guerillakämpfer:innen, paramilitärische Gruppen und das Militär über 50 Jahre lang bekriegten, wurde ein Friedensplan entworfen, der Restorative-Justice-Elemente enthielt. Darunter verminderte Strafen und politische Reintegration der FARC, der größten unter den Guerillagruppen, die für Tausende von Menschenleben verantwortlich ist.
Ein Forschungsteam der Johns Hopkins University konnte zeigen, dass Wahrheitskommissionen und die Option der Strafmilderung sehr wohl dazu beitragen, dass demokratische Werte und eine Kultur etabliert werden, die Menschenrechte wahrt.
Diese Voraussetzung stützt auch von Dewitz: »Wenn man eine Wahrheitskommission etablieren will, muss es zusätzlich funktionierende Gerichte geben. Denn wenn Menschen keine Angst haben, bestraft zu werden, haben sie auch keinen Anreiz, die Wahrheit zu gestehen und Amnestie zu beantragen.«
Soweit die Theorie. Wie könnte dieses Lösungsmodell bei aktuellen Konflikten in der Praxis aussehen?
Sie schlägt darin folgende Punkte vor:
Die unabhängige Kommission soll aus Mitgliedern beider Länder bestehen, die integer gehandelt haben.
Zum Beispiel, indem sie sich für Menschenrechte eingesetzt und sich nicht von Machtpersonen einschüchtern lassen haben. Den Vorsitz soll aber eine neutrale Person haben, die einer anderen Nationalität angehört.
Bei den Treffen sollen schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert werden.
Darunter fallen etwa Mord, sexuelle Gewalt und Entführung. Personen, Länder und Organisationen, die Verantwortung tragen, sollen klar benannt werden. Und Vorschläge zu Wiedergutmachungsleistungen gemacht werden.
Es sollen Empfehlungen entworfen werden, wie ein solcher Konflikt in Zukunft vermieden werden kann.
Auch sollen Vorschläge zu Wiedergutmachungsleistungen gemacht werden.
Die Kommission muss Amnestie gewähren können.
Strafminderung oder -erlass soll sowohl russischen als auch ukrainischen Soldat:innen gewährt werden können, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Allerdings nur, wenn die Tat nicht aus Boshaftigkeit oder persönlichem Vorteil begangen wurde und wenn sie bereit sind, zur Aufklärung der Wahrheit beizutragen und Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen.
Parallel dazu müssen Strafverfahren des IStGHs und nationaler Gerichte laufen.
Das ist wichtig, um Täter:innen einen Anreiz zu geben, die Wahrheit zu sagen und sich an der Friedenskommission zu beteiligen.
Opfer und Angehörige sollen in einem würdevollen Rahmen angehört werden und ihre Geschichte erzählen dürfen.
Sie sollen dabei psychologisch begleitet werden, um eine Retraumatisierung zu vermeiden. Betroffene können sich durch diese Treffen auch vernetzen und gegenseitig Halt geben.
Es muss eine von der Kommission unabhängige Instanz geben, die für die Entschädigung zuständig ist und den Wiederaufbau der Ukraine mitfinanziert.
In diesen Fonds müssen auch Waffenproduzenten und andere involvierte Akteure einzahlen, da sie von dem Konflikt profitiert haben.
Aktuell fänden getrennte und einseitige Gerichtsverfahren statt, erklärt von Dewitz. In Russland würden nur ukrainische Soldaten verurteilt, in der Ukraine nur russische. Sie erzählt von dem Fall eines russischen Soldaten, der sich freiwillig den Behörden stellte, mit der ukrainischen Seite kooperierte, sich den Fragen der Witwe stellte und um Vergebung bat – und trotzdem die Höchststrafe erhielt. Dieses Vorgehen sieht die Richterin als wenig effizient an.
»Mir ist bewusst, dass das menschlich viel verlangt ist, denn die Ukraine wurde völkerrechtswidrig angegriffen.« Trotzdem hofft sie, dass die Ukraine die Chance einer versöhnlichen Beilegung des Konflikts nicht verpasse. Denn damit würde man vor allem den Opferinteressen gerechter. Und alle begangenen Vergehen strafrechtlich zu verfolgen – das sei aufgrund der Menge und der hohen Kosten schlicht nicht möglich.
Was muss geschehen, dass diese Chance Realität wird?
Laut von Dewitz sei entscheidend, wer in Zukunft die relevanten Machtpositionen besetzen werde, besonders in Russland und den USA. »Ich hoffe, dass es Leute sind, die an diese Vision glauben«, so die Restorative-Justice-Expertin.
Hoffnung setze sie vor allem in Südafrika, ein Land, das gute Erfahrung mit ihrer Wahrheitskommission gemacht habe und gegenüber Russland seinen Einfluss geltend machen könne.
Am besten, so von Dewitz, man beginne schon jetzt mit dem Entwurf einer Friedenskommission. Denn auch wenn zurzeit noch alles auf Krieg eingestellt sei – »wenn morgen Friedensverhandlungen beginnen, muss der Vorschlag einer Friedenskommission bereits auf dem Tisch liegen«.
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