Was der Dieselskandal mit deinem Frühstück zu tun hat
Kartelle lohnen sich für Unternehmen – auch wenn sie bestraft werden. Das Problem ist unser Rechtssystem. Die Lösung auch.
Die schlechte Nachricht zuerst: Bei jedem Einkauf zahlst du zu viel. Los geht das schon beim Frühstück. Jeder Biss von deinem Marmeladenbrot und jeder Schluck Kaffee ist sehr wahrscheinlich teurer, als er sein müsste. Der Grund dafür sind Wirtschaftskartelle. Unternehmen sprechen sich im Geheimen über Preise, Produktionsmengen oder die Aufteilung von Gebieten ab. Der entscheidende Mechanismus des Wettbewerbs – das Werben um Kunden im Preiskampf – wird so außer Kraft gesetzt. Mit solchen illegalen Absprachen versuchen Kartelle, sogar aus deinem Frühstück mehr Profit zu schlagen. Die Verlierer sind dabei immer die Verbraucher, also du und ich.
Wahrscheinlich merkst du es nicht einmal, wenn ein paar Cent oder Euro draufgeschlagen werden, aber Firmen machen damit Millionen. Die gute Nachricht: Kartelle sind nicht unverwundbar. Damit sie den Ermittlern ins Netz gehen, müssen diese verstehen, wie Kartelle funktionieren und welche Schlupflöcher ihnen das Rechtssystem bietet.
So funktionieren Kartelle
Wenn Hersteller und Händler in den Chefetagen Preiserhöhungen festlegen, wird der Aufschlag fast immer bis zum Kunden durchgegeben. »Die geschädigten Unternehmen leiten Kartellnachteile einfach an die Verbraucher weiter, indem sie die Preise erhöhen – etwa Kaufhäuser, die Waren wegen der Kartellabsprachen teurer einkaufen müssen«, weiß Jürgen Kessler, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Der Letzte zahlt die Rechnung – und der Letzte ist immer der Verbraucher.
Laut
Das entspricht einem Anteil von 2,3% des europäischen
Es ist ziemlich sicher, dass auch du schon einmal Opfer eines Kartells wurdest. Denn es gab und gibt weit mehr illegale Preisabsprachen, als die meisten vermuten würden – bei fast allen Produkten und in fast allen Branchen – zum Beispiel bei
Der gesamte Schaden, der durch Kartelle entsteht, ist nur schwer zu ermitteln, denn natürlich bleiben die meisten Kartelle geheim. Nicht umsonst treffen sich Manager für illegale Absprachen an ungewöhnlichen Orten wie Raststätten oder
Die Ökonomen der EU-Kommission schätzen, dass sie nur etwa 15% der existierenden Kartelle in Europa aufdecken. Doch selbst wenn ihnen die Ermittler auf die Schliche kommen, hat sich das illegale Geschäft für die Unternehmen meist gelohnt. Im Durchschnitt belaufen sich die Bußgelder nur auf 30% der aus den Absprachen erzielten Zusatzgewinne.
Nur wenige Kartelle werden aufgedeckt, und selbst dann bleiben die Bußgelder, die von den Wettbewerbsbehörden gegen die Unternehmen verhängt werden, meist hinter den Kartellgewinnen zurück. Kartelle lohnen sich für die Unternehmen.
Welche Waffen haben wir gegen Kartelle?
Die
Verantwortlich für den scheinbaren Erfolg ist etwas, was oft als »Wunderwaffe« auf der Jagd nach Kartellen gepriesen wird: das
»Das wichtigste Instrument zur Aufdeckung illegaler Absprachen ist die Bonusregelung.« – Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts
Tatsächlich wurden in den letzten Jahren nur wenige Fälle durch die Behörden selbst aufgedeckt. Während früher die Märkte beobachtet und Hinweisen von Dritten nachgegangen wurde, verlassen sich die Wettbewerbsbehörden heute vor allem auf das Kronzeugenprogramm.
Das Problem: Die Anzahl der aufgedeckten Fälle sagt wenig aus. Wie viele unentdeckte Kartelle es gibt, weiß niemand.
Einige Wettbewerbsforscher bezweifeln die Effektivität des Kronzeugenprogramms. So etwa Kai Hüschelrath, der ehemalige Leiter der Forschungsgruppe Wettbewerb und Regulierung am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Er sagt, dass die Kronzeugenregelung nur bei der Aufdeckung von Kartellen hilft, die sowieso auseinanderbrechen.
Die erfolgreichsten Kartelle werden im Regelfall nicht durch die Kronzeugenregelung aufgedeckt. Bei einem funktionierenden Kartell, mit dem die beteiligten Unternehmen signifikante Gewinne machen und keinen Grund haben, sich zu misstrauen, sehe ich für die Unternehmen – abgesehen von moralischen Erwägungen – keinen Grund, die Kronzeugenregelung zur Anwendung zu bringen.
Manche Kritiker des Kronzeugenprogramms gehen sogar so weit, ihm
Was haben die Verbraucher gegen Kartelle in der Hand?
Wenn sich Kartellpartner doch einmal misstrauen, beginnt oft ein regelrechter Wettlauf zu den Behörden. In manchen Fällen gehen bei den Wettbewerbshütern im Sekundentakt belastende Dokumente ein. Denn entscheidend ist, wer zuerst petzt.
Auch bei dem sogenannten
Den Schaden haben, na klar, die Millionen enttäuschten Dieselfahrer in ganz Deutschland. Sie wurden schließlich von den Herstellern betrogen und würden gern klagen. Nicht umsonst war der »Dieselskandal« ein Wahlkampfthema. Damit sie das können, braucht es allerdings etwas, das während des TV-Duells zwischen Angela Merkel und Martin Schulz
Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein simples Prinzip: Vor Gericht könnten Grundsatzfragen vieler Betroffener ohne großes Risiko für den Einzelnen gebündelt und in einem Verfahren geklärt werden.
Das Problem: Diese Art der Sammelklage ist noch nicht rechtmäßig in Kraft. Dabei wäre sie auch außerhalb des Dieselskandals dringend notwendig, denn allein klagen bringt nichts:
Kartelle sind für die Unternehmen schon deswegen ein lohnendes Geschäft, weil die Geschädigten nur in wenigen Fällen auch entschädigt werden. Theoretisch haben einzelne Verbraucher einen Schadensersatzanspruch. Aber sie müssen den Schaden erst einmal nachweisen. Und wer hebt schon die Rechnung auf, wenn er Kaffee, Wurst oder Bier kauft?
Außerdem sei es aus Sicht der Verbraucher schlicht irrational zu klagen: Oftmals handelt es sich um Cent-Beträge. Allein der
Das ist keinem Verbraucher zuzumuten.
CDU und CSU sahen das lange anders. In der letzten Legislaturperiode blockierten
Jürgen Kessler, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, bleibt skeptisch. Denn auch der letzte Koalitionsvertrag enthielt eine entsprechende Erwägung, ohne sie umzusetzen.
Doch ist die Musterfeststellungklage wirklich die Lösung aller Kartell-Probleme? Ja und nein. Tatsächlich könnte sie den Anreiz für Unternehmen senken, ein Kartell zu gründen. Denn sie müssten bei Auffliegen ihrer Absprachen nicht nur die (niedrigen) Bußgelder der Wettbewerbsbehörden, sondern auch immense Schadensersatzforderungen von privaten Klägern einkalkulieren.
Allerdings gibt es ein empfindliches Schlupfloch: ausgerechnet das Kronzeugenprogramm.
Warum Kronzeugen und Musterfeststellungsklage sich nicht vertragen und was wirklich helfen würde
Die neuen Probleme beginnen mit einer
Das Problem: Da durch den Schutz für Kronzeugen auch Papiere mit Beweisen für Schadensersatzforderungen zurückgehalten werden, nimmt das Geschädigten die Möglichkeit, gegen das entsprechende Unternehmen zu klagen.
Es könnte also passieren, dass du keinen Schadensersatz bekommst, nur weil du zufällig dein Auto von Daimler statt bei einem anderen Kartellhersteller gekauft hast – weil Daimler zuerst gepetzt hat. Das ist nicht besonders fair.
Was wirklich helfen würde, damit alle eine gerechte Chance auf Schadensersatz haben, ist ein Umdenken bei der Kartellbekämpfung, sodass ein Schaden gar nicht erst entsteht. Wie das geht?
- Kartellverfolgung scharf stellen: Die Behörden müssen aufhören, fast nur noch Fälle zu verfolgen, die ihnen auf dem Silbertablett serviert werden. Nur klassische Ermittlungsmethoden helfen auch gegen Kartelle, bei denen niemand petzt.
- Abschreckung durch harte Konsequenz: Illegale Absprachen dürfen sich nicht lohnen. Für eine hinreichende Abschreckung müssen die Bußgelder viel höher sein, um auch international operierende Konzerne zu beeindrucken. Aktuell wird die absolute Obergrenze von 10% des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens fast nie erreicht.
- Manager direkt zur Verantwortung ziehen: Die Liste von Unternehmen, die illegal Preise absprechen, liest sich wie das Who’s who der deutschen Industrie. Doch die Kartellanten müssen sich selten persönlich vor Gericht verantworten – Kartellabsprachen sind in Deutschland keine Straftat. Die Monopolkommission fordert deshalb schon seit Jahren persönliche Strafen für Manager. Genauer gesagt: bis zu 5 Jahre Haft für Absprachen zum Nachteil der Konsumenten oder der Konkurrenz.
Als Vorbild für den Kampf gegen Kartelle könnten die USA dienen, in denen härtere Strafen gang und gäbe sind. Kartelltäter müssen dort im Schnitt 20 Monate Haft absitzen. Die Höchststrafe wurde 2004 sogar auf 10 Jahre Haft angehoben – mit Erfolg. Einige internationale Kartelle machten an den Grenzen der USA halt. Die Bilder von Vorstandschefs großer Konzerne, die in Handschellen abgeführt werden, wirken wohl ziemlich abschreckend. Irland und Großbritannien sind dem amerikanischen Vorbild bereits gefolgt. Doch in Deutschland fehlt anscheinend der Mut und der Wille, härtere Strafen durchzusetzen:
Ich bezweifele, dass die gesetzliche Drohung mit Haftstrafen tatsächlich zu einer höheren Abschreckungswirkung führen würde, als wir sie bereits haben. Die Kartellverfolgung funktioniert ja ausgesprochen gut. Die Wirtschaftsakteure und Anwälte wissen um unsere Effektivität – auch das ist Teil einer funktionierenden Abschreckung.
Nicht alle Kartellanten lässt der deutsche Staat so einfach davonkommen. Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen durch staatliche oder halbstaatliche Stellen sind sehr wohl strafbar und werden dementsprechend geahndet. Ein kleiner Fortschritt wäre es bereits, wenn der Staat ähnlich hart durchgreift, wenn nicht er der Geprellte ist, sondern wir – seine Bürger.
Mit Illustrationen von Isabell Altmaier für Perspective Daily