Es ist nur ein Wort, doch es hat viel Wirkung: In der spanischen Verfassung, dem grundlegenden Rechtsdokument des Landes, werden Menschen mit Behinderung seit den 70er-Jahren
Das Wort lässt sich als »Behinderte« übersetzen, hat jedoch einen negativen Beigeschmack, da es auch
Jahrzehntelang haben Aktivist:innen für einen neutraleren Begriff gekämpft – mit Erfolg: Bald soll im betreffenden Artikel 49 der Verfassung von »Menschen mit Behinderung« die Rede sein (personas con discapacidad). Ein bewegender Moment für die rund 4 Millionen Menschen in Spanien, die es betrifft –
Die Verfassungsänderung wurde auch von der spanischen Regierung als Erfolg gefeiert. Denn diese zu ändern, ist ein Kraftakt. Es braucht eine große Mehrheit im spanischen Abgeordnetenhaus und im Senat, den beiden Organen des spanischen Parlaments. Die Änderung ist laut der Regierung erst die dritte seit dem Inkrafttreten der Verfassung im Jahr 1978
Der neue Text sei nun sprachlich und inhaltlich an die aktuelle Realität und an die internationale Terminologie angepasst. Außerdem soll in der neuen Formulierung von Artikel 49 auch festgehalten werden, dass Frauen und Minderjährigen mit Behinderung besondere Aufmerksamkeit gebührt und dass Behörden Maßnahmen fördern müssen, die die volle persönliche Autonomie und soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderung in ihr Umfeld gewährleisten.
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Regierungspräsident Pedro Sánchez betonte, dass die Reform »eine moralische Schuld gegenüber den Menschen mit Behinderung begleicht«. Die Änderung wurde mit 312 Ja- und 32 Nein-Stimmen angenommen und dem Senat zur endgültigen Verabschiedung übermittelt.
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